Die Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung (KVG) ist gesetzlich geregelt und somit bei allen Krankenkassen gleich. Sie setzt sich aus der gewählten Franchise, dem Selbstbehalt sowie dem täglichen Spitalbeitrag zusammen.

Was ist der Selbstbehalt in der Grundversicherung?

Der Selbstbehalt ist wie die Franchise gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Im Unterschied zur Franchise, die wählbar ist, ist der Selbstbehalt vorgegeben und bei allen Personen (auch Kindern) gleich. Er kommt jedoch erst zur Anwendung, wenn die Franchise erreicht/aufgebraucht wurde. Der Selbstbehalt beträgt 10% bis max. CHF 700 pro Jahr. Mit anderen Worten, sie beteiligen sich so lange mit 10% an ihren Gesundheitskosten, bis gesamthaft CHF 700 erreicht wurde. Sowohl Selbstbehalt wie auch Franchise werden immer jährlich gerechnet. Massgebend ist das Behandlungsdatum.

Was ist der tägliche Spitalbeitrag?

Der tägliche Spitalbeitrag ist wie die Franchise und der Selbstbehalt gesetzlich geregelt und somit bei allen Krankenkassen gleich. Unabhängig davon, ob die Franchise und/oder der Selbstbehalt schon erreicht wurde, ist der tägliche Spitalbeitrag immer gleich, nämlich CHF 15 pro Tag. Er kann nicht verändert werden und kennt kein maximal Betrag/Limit.
Der tägliche Spitalbeitrag wird bei jeder stationären Behandlung erhoben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Spital, eine Psychiatrie oder eine andere stationäre Einrichtung handelt. Der Betrag wird pro Tag erhoben. Voraussetzung ist, wie auch bei der Franchise und dem Selbstbehalt, dass die Leistung/Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird. Bei einer Kur, die von der  Zusatzversicherung bezahlt wird, gibt es folglich keinen täglichen Spitalbeitrag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert