Die Kündigung

Wie ist die Kündigungsfrist in der Grundversicherung (KVG)?

Die Kündigungsfrist in der Grundversicherung (KVG) ist 1 Monat auf ende Jahr. Mit anderen Worten, die Kündigung muss bis Ende November beim Versichere sein.

Sofern man die ordentliche Franchise von CHF 300 gewählt hat und kein alternatives Versicherungsmodell besitzt, ist eine Kündigung auch unterjährig auf Ende Juni möglich. In diesem Fall muss die Kündigung bis Ende Mai beim Versicherer sein.

Wie sind die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen (VVG)?

Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen bei den meisten Zusatzversicherungen 3 Monate. Das heisst, dass die Versicherung bis Ende September im Besitz der Kündigung sein muss. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn die meisten Krankenkassen haben Mehrjahresverträge bei den Zusatzversicherungen. Diese sind grundsätzlich erst auf Ende der Laufzeit kündbar. Falls sich die Prämien der Zusatzversicherungen jedoch erhöhen, können die betreffenden Versicherungen bis Ende November gekündet werden.

Achtung: Einige wenige Krankenkassen haben 6 Monate Kündigungsfrist bei den Zusatzversicherungen.

Wie muss die Kündigung erfolgen?

In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail ist möglich, sofern die Unterschrift vorhanden ist.

Kündigung im Schadenfall

Einige Zusatzversicherungen sind im Schadensfall innerhalb von 14 Tagen kündbar. Ob dies bei Ihrer Versicherung auch möglich ist, können Sie in den AVB’s (Allgemeine Vertragsbestimmungen) nachlesen.

 

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