Vorsorge

In der Schweiz spricht man im Zusammenhang mit der Altersvorsorge vom sogenannten 3-Säulen-Prinzip.

Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge. Diese beinhaltet die AHV (Alters- und Hinterbliebenen Versicherung), IV (Invalidenversicherung), EL (Ergänzungsleistungen) und die EO (Erwerbsersatzordnung). Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung der Bezüger.

Die zweite Säule ist die berufliche  Vorsorge. Sie beinhaltet die Pensionskasse (PK), die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Das Ziel der zweiten Säule ist die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards.

Die dritte Säule ist die freiwillige, individuelle, steuerlich begünstigte private Vorsorge. Dabei unterscheidet man die gebunden Vorsorge (3a) und die freie Vorsorge (3b).  Mit der dritten Säule sollen Vorsorgelücken aus der ersten und zweiten Säule reduziert oder geschlossen werden. Sie soll einen gewissen Luxus im Alter ermöglichen.

 

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