Freie Vorsorge (3b)

Die Prämien bei der freien Vorsorge (Säule 3b) können als Pauschalabzug geltend gemacht werden, es gibt jedoch keine spezifischen steuerlichen Abzüge für die Säule 3b vom steuerlichen Einkommen. Somit sind die steuerlichen Vorteile beschränkt, dafür ist das Kapital nicht gebunden. Dies ermöglicht dem Sparer eine gewisse Freiheit, da die Gelder bei Bedarf jederzeit und ohne bestimmte Voraussetzungen bezogen werden können.

Oftmals wird die freie Vorsorge mit einem Versicherungsschutz kombiniert (siehe auch Lebensversicherung).

In die Säule 3b darf jeder investieren – egal ob erwerbstätig oder nicht. Im Gegensatz zur Säule 3a sind auch Ausländer dazu berechtigt, Vorsorgegelder anzulegen. Die Begünstigten sind in der Säule 3b ebenfalls frei wählbar – unter Beachtung der gesetzlichen Pflichtteile.

 

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